Sachbearbeitung für Stellengenehmigung und Personal in der Bischöfliche Finanzkammer (m/w/d)
Ab 01.05.2025│ Teilzeit (50% = 19,5 Std.)│ Unbefristet
Die Bischöfliche Finanzkammer ist das zentrale Organ für die Steuerung von Haushalt und Finanzen des gesamten Bistums. Der Bereich „Finanzen Kirchengemeinden“ ist für die Prüfungen der Jahresabschlüsse, Haushaltspläne, Baumaßnahmen und Stellen-genehmigungen zuständig.
Als Sachbearbeitung im Referat „IV/12: Finanzen Kirchengemeinden“ sind Sie für die Genehmigungen der Stellen in den Katholischen Kirchengemeinden sowie für das Erstellen der Stellenpläne und die Überprüfung der Finanzierung der Stellen zuständig.
Die Vergütung erfolgt nach kirchlichem Arbeitsvertragsrecht in Anlehnung an TVöD-VKA (EG 9a) in der gültigen Fassung.
Sie möchten mehr über uns erfahren? Auf unserer Karriereseite unter karriere.bistum-speyer.de finden Sie weitere Informationen zum Bistum, unseren Berufsfeldern sowie Argumente für uns als Arbeitgeber.
Wenn wir Ihr Interesse an dieser Aufgabe geweckt haben, dann übermitteln Sie uns bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (idealerweise Lebenslauf, Anschreiben und Zeugnisse in einem PDF) bis zum 12.03.2025 vorzugsweise über unser Karriereportal unter oder alternativ an bewerbung@bistum-speyer.de.
Für Fragen zur Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Susanne Thibaut (Tel.: 06232/ 102-416, Mail: susanne.thibaut@bistum-speyer.de). Bei Rückfragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Hannah Riffel (Tel: 06232 102-154, Mail: hannah.riffel@bistum-speyer.de) gerne zur Verfügung.
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Hinweise zum Bewerbungsverfahren:
Personen mit Behinderung werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers oder einer Mitbewerberin liegende Gründe überwiegen. Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerber/innendaten im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie im Amtsblatt der Diözese Speyer (OVB 2/2019 Seite 1120). Wir weisen darauf hin, dass bei ungeschützter Übersendung von Daten auf elektronischem Weg keine Gewähr für die Sicherheit übermittelter persönlicher Daten (Bewerbungsunterlagen) übernommen werden kann.