für die Trennungs- und Scheidungsberatung in Teilzeit mit 19,5 - 26 Stunden/Woche, unbefristet
Der Caritasverband Steinfurt e.V. ist u.a. Träger einer Trennungs- und Scheidungsberatung, die für die Orte Altenberge, Horstmar, Laer, Metelen, Nordwalde, Ochtrup und Steinfurt zuständig ist. Sie bietet betroffenen Eltern Unterstützung, gemeinsam gute Lösungen zum Wohle ihrer Kinder zu finden. Ziel der Beratung ist der Erhalt der Beziehungen der Kinder zum getrenntlebenden Elternteil sowie das Fortführen einer gemeinsamen Elternschaft.
Deine Aufgaben bei uns:
Beratungsgespräche mit betroffenen Eltern und bei Bedarf mit Kindern sowie Erarbeitung von Kommunikations- und Konfliktlösungsstrategien
Unterstützung bei der Regelung und Ausgestaltung der Umgangskontakte
Stärkung der elterlichen Kompetenzen bei der Wahrnehmung der elterlichen Sorge
Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren
Organisation und Durchführung von begleiteten Umgängen
Du bringst mit:
Erfolgreicher Abschluss eines Hochschulstudiums im Bereich Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik
Berufserfahrung in der Beratung
Rechtskenntnisse im Familienrecht
Freude am Umgang und in der Zusammenarbeit mit Menschen
Kommunikationsstärke, Engagement und eine eigenverantwortliche Arbeitsweise
Selbstsicheres Auftreten und Teamfähigkeit
Belastbarkeit, Konfliktfähigkeit und reflektiertes Handeln
Wir bieten dir:
Vergütung nach Entgeltgruppe S 12 der Anlage 33 der AVR-Caritas (ab 3.747,09 € / Monat bei Vollzeittätigkeit)
Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt und SuE-Zulage (180 € bei Vollzeittätigkeit)
Mindestens 30 Urlaubstage im Jahr bei einer 5 Tage-Woche
Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung bei der KZVK Köln
Förderung der persönlichen Fort- und Weiterbildung
Zuschuss zu vermögenswirksamen Leistungen & zum Krankengeld
Du bist interessiert? Dann kontaktiere uns gern! Caritasverband Steinfurt e.V. • Janina Bücker • Tel. 02552/706-0
www.caritas-steinfurt.de/karriere
Aus Gründen der Nachhaltigkeit bevorzugen wir digitale Bewerbungen. Per Post eingesandte Papierbewerbungen werden nicht zurückgesendet und nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.