Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verwendungsnachweisprüfung
Mit seinen knapp 740 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Thüringer Landesverwaltungsamt eine moderne Koordinierungs- und Mittelbehörde des Freistaats Thüringen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist mit seinen fünf Standorten (Suhl, Gera, Meiningen, Weimar und Sondershausen) über den Freistaat hinweg überregional präsent. Der Hauptsitz unserer Behörde befindet sich im Gebäudekomplex am Jorge-Semprún-Platz im Zentrum der Kulturstadt Weimar mit ihren 65.000 Einwohnern.
Hinweis:
Die Einstellung erfolgt im Wege einer Befristung mit Sachgrund gemäß § 14 Abs. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz bis zum 31.12.2027.
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine moderne Behörde, welche Aufgaben aus verschiedenen Fachbereichen der Ministerien in Thüringen wahrnimmt. Wir bieten Ihnen ein zukunftssicheres Tätigkeitsfeld.
Werden Sie Teil unseres Teams in der Fördermittelbehörde des Freistaates Thüringen am Dienstort Erfurt. Wir besetzen in der Abteilung 41 mehrere Stellen als Sachbearbeiter/in (m/w/d) Verwendungsnachweisprüfung der ESF-Richtlinien.
Verwendungsnachweisprüfung von Zuwendungsverfahren, welche mit Mitteln des ESF Plus des Operationellen Programms des Freistaats Thüringen von 2021 – 2027 gefördert wurden, insbesondere:
Zwingend erforderlich ist:
Wünschenswert sind:
• gute Zusammenarbeit und teamorientiertes Verhalten
• gutes Kommunikations- und Informationsverhalten
• Qualität und Verwertbarkeit des Arbeitsergebnisses und eine gute Arbeitseffizienz
• hohe Leistungs- und Einsatzbereitschaft
• hohe Auffassungsgabe und Beweglichkeit des Denkens
• hohe Urteilsfähigkeit und Entschlusskraft
• hohe Belastbarkeit
• gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
Bitte bewerben Sie sich bis zum 22. Mai 2026 online.
Bitte reichen Sie keine Post- und E-Mail-Bewerbungen ein. Nutzen Sie ganz bequem unser Bewerbermanagementsystem.
Für Ihre Bewerbung bei uns bitten wir um folgende Unterlagen:
• Bewerbungsanschreiben und tabellarischer Lebenslauf,
• Nachweis über den Berufs- bzw. Studienabschluss und sonstige Qualifizierungen sowie
• aktuelles Arbeitszeugnis bzw. dienstliche Beurteilungen
Bewerber/innen, die ihre Ausbildung bzw. ihr Studium noch nicht beendet haben, können im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die o. g. erforderliche Qualifikation zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorliegt.
Für Bewerber/innen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Übersendung einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte mit Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten.
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung). Die Tätigkeit ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Inwieweit dem Teilzeitwunsch, insbesondere im Hinblick auf Lage und Umfang der Teilzeit entsprochen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Diese Ausschreibung richtet sich an Menschen aller Geschlechter. Das Thüringer Landesverwaltungsamt fördert aktiv die berufliche Gleichstellung nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Daher werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerber des entsprechenden Geschlechts bevorzugt. Bezüglich dieser Stelle fordern wir deshalb Männer ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Haben Sie noch Fragen zur Bewerbung?
Dann steht Ihnen Frau Jansen unter der Telefonnummer 0361/57 333 2203 zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz:
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das TLVwA im Rahmen des Ausschreibungs-/Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.